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Mit Leidenschaft recherchiert in Berlin

Sabbatical: Die berufliche Auszeit planen

Einfach mal raus aus dem Alltagstrott: Mit pfiffigen Modellen wird das Aussteigen auf Zeit immer einfacher. Lesen Sie, wie Sie Ihre Träume erfüllen können

© Simon Migaj

Fast jeder von uns kennt dieses Gefühl: einmal so richtig auf große Fahrt gehen, fremde Länder sehen und aus dem Alltag aussteigen. Diesen Wunsch hat sich Julia Patzenhauer (27) vor zwei Jahren erfüllt. Als die Marketing­assistentin damals das Fernweh überkam, fragte sie ihren Arbeitgeber nach einem Sabbatical, einer Auszeit vom Job.

Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

»Ich wollte unbedingt mit meinem Freund für ein halbes Jahr nach Neuseeland. Ich bin von dieser Ecke der Welt einfach nie losgekommen, nachdem ich nach dem Abitur schon einmal für neun Monate in Australien gewesen war.« Doch für eine angestellte Arbeitnehmerin ist eine Auszeit von mehreren Monaten etwas anderes als für eine Schülerin. »Wichtig war für mich, dass mein Arbeitgeber zustimmte und mir meinen Arbeitsplatz für sechs Monate garantierte.«

Um das Geld für die Reise aufzubringen, traf die Thüringerin mit ihrem Chef eine Zusatzvereinbarung zu ihrem Arbeitsvertrag: Während der Ansparphase ließ sie sich nur 70 Prozent ihres Gehalts auszahlen. Während ihrer sechsmonatigen Auszeit bekam sie dann ebenfalls nur 70 Prozent ihres regulären Bruttolohns. Da ihr Arbeitgeber auf diese Weise weiter Sozialversicherungsbeiträge für sie abführte, war sie auch während ihrer Auszeit sozialversichert.

Trotzdem wird das Geld auf solchen Reisen mitunter knapp. Doch Julia Patzenhauer und ihr Freund konnten ihre ­Urlaubskasse aufbessern, denn beide erfüllten sich zum Ende ihrer Reise einen Wunsch und arbeiteten eine Woche in Ngunguru im Norden Neuseelands auf ­einer Farm. »Wir haben für Unterkunft und Essen gearbeitet. Das war eine super Erfahrung, denn auf diese Weise lernt man Land und Leute viel besser kennen. In Neuseeland und Australien nennt man das Wwoofing« (Willing workers on organic farms).

Neben Neuseeland und Australien führte die beiden ihre Reise auch nach Thailand, Bali und Costa Rica. »Ich kann jedem nur empfehlen, so ein Sabbatical zu machen.«

Es geht nicht immer nur um Urlaub

Doch es gibt auch andere, nicht immer so angenehme Gründe, bei seinem ­Ar­beitgeber nach einer Auszeit nachzufragen. Juliane Hakelberg, Fachbereichsleiterin für ­Kommunikation bei der Stromnetz Hamburg GmbH, überfiel im vergangenen Jahr ihre Chefin, Karin Pfäffle, mit der Bitte um eine Auszeit. Ihre Mutter war schwer erkrankt, sodass sie Zeit und Kraft brauchte, um sich um sie zu kümmern. »Ich bin noch einmal ­einen Tag später nach dem Gespräch mit meiner Chefin ins ­Unternehmen gekommen, um meinen Schreibtisch aufzuräumen. Dann war ich über zwei Monate weg«, erinnert sich ­Juliane Hakelberg.

Dass sich Juliane Hakelberg praktisch über Nacht aus dem Unternehmen verabschieden konnte, ohne Angst um ihren Arbeitsplatz zu haben, hatte mehrere Ursachen. Dazu gehört, dass das Hamburger Unternehmen seinen Mitarbeitern seit geraumer Zeit sogenannte Zeitwertkonten bietet. Zeitgut­haben aus der Arbeitszeiterfassung gehen hier nicht verloren, sondern werden den Mitarbeitern auf einem sogenannten Langzeitkonto gutgeschrieben.

Ganz wichtig ist jedoch auch, dass die anderen Kollegen in so einem Fall, wenn ein Mitarbeiter eine Auszeit nimmt, mit­spielen, da sie die Arbeit des Aussteigers mit übernehmen müssen. »Das ist in unserem Haus ein Stück gelebte Unternehmenskultur«, erklärt Geschäftsführerin Karin Pfäffle nicht ohne Stolz. »Denn ­jeder Kollege versteht, dass er schon ­morgen in die gleiche Situation wie Frau ­Hakelberg geraten kann.«

Während Julia Patzenhauer eine individuelle Lösung mit ihrem Arbeitgeber aushandelte, sind Zeitwertkonten meistens Bestandteil ­einer Betriebsverein­ba­rung zwischen Arbeit­geber und Arbeitnehmervertretern. Bei dieser Konstruktion spart der Arbeitnehmer ein Guthaben an, das er in der Folgezeit – je nach Bedarf – aufbrauchen kann. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Arbeitsplatz ist sicher, und der Arbeitnehmer ist später in der Entnahmephase, also der Zeit, in der er sein Guthaben aufbraucht, weiterhin ­sozialversichert.

Viele Unternehmen, so auch die Stromnetz Hamburg GmbH, gehen noch einen Schritt weiter. Sie lassen im Einzelfall auch individuell zugeschnittene Lösungen zu. Sie geben ihren Mitarbeitern die Auszeiten vom Job praktisch auf Kredit.

Neustart nach Sinnkrise

Dass eine solche Auszeit – ohne Druck für den Arbeitnehmer – mitunter auch an­dere Vorzüge bietet, zeigt der Fall von Daniela Scholl. »Ich war in meinem Job
Kundenbetreuerin in eine Art Tretmühle geraten. Eine Sechzigstundenwoche war normal. Ich war einen Tag bei einem Klienten in London, den nächsten in Genf. Irgendwann wurde mir klar, dass ich kein selbstbestimmtes Leben führte.«

Damals, vor zehn Jahren, sagt sie, gab es dort noch keine Zeitwertkonten. Da musste man so eine Auszeit selbst mit seinen Ersparnissen finanzieren. »Aber mein Arbeitgeber, ein internationales Touristikunternehmen, garantierte mir immerhin meinen Arbeitsplatz.« Von dieser Garantie machte Daniela Scholl drei Monate später jedoch keinen Gebrauch. »Ich habe angefangen, nach einem Sinn in meinem Leben zu fragen. Ich wollte etwas Nützliches tun, das mir Befriedigung verschafft.« Kurze Zeit später gründete die Frankfurterin dann eine Auszeitagentur. Ihr Angebot richtet sich an Menschen, die für sich eine Auszeit wollen, aber nicht so richtig wissen, wie sie das anstellen sollen. »Da war beispielsweise eine Dame Anfang fünfzig, die unbedingt für ein Jahr in den USA leben und arbeiten wollte. Das geht nor­malerweise maximal neunzig Tage. Außer man hat eine Einladung von einer gemeinnützigen Organisation. Die habe ich ihr beschafft. Dazu noch eine preiswerte Unterkunft. Das hat dann alles super funktioniert.«

Auszeit für alle?

Einen Anspruch auf eine Auszeit oder ein Zeitwertkonto haben Arbeitnehmer allerdings nicht, stellt Rechtsanwalt Bodo M. Schick klar. »Das ist meist Verhandlungssache zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat.« Schick ist ein erfahrener Jurist. Seine Kanzlei audalis hat sich bereits vor zehn Jahren auf das Thema Zeitwertkonten spezialisiert. Als Treuhänder betreut audalis 1 600 Unternehmen mit insgesamt über 30 000 Arbeitnehmern.

»In der Praxis gibt es verschiedene Modelle, wenn es um Zeitwertkonten geht«, sagt Schick. Meist wird der Teil des Lohns, der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt und angespart werden soll, an einen externen Finanzdienstleister überwiesen. »Das Geld muss schließlich, zum Beispiel auf der Bank, verwahrt und angelegt werden.«

Während der Finanzdienstleister sich darum kümmert, dass das Geld sicher und möglichst gewinnbringend angelegt wird, kontrolliert und steuert der Treuhänder den rechtlichen Rahmen. »Für so etwas brauchen Sie eine hieb- und stichfeste Vereinbarung, die auch in zehn oder zwanzig Jahren greift, wenn es das Unternehmen vielleicht gar nicht mehr gibt.« Der Treuhänder vertritt die Ansprüche der Arbeitnehmer und wacht darüber, dass deren Geld auf den Konten in jedem Fall verfügbar ist.

Meist kümmert sich zudem ein sogenannter Administrator um die Verwaltung der Zeitwertkonten der einzelnen Mitarbeiter. Bei mehreren Tausend Arbeitnehmern ist das ein erheb­licher Aufwand. Vom Administrator erhält der Arbeitnehmer meist einmal jährlich einen Kontoauszug, auf dem er erfährt, wie viel Zeit er schon angespart hat und wie viel er bereits entnommen hat.

Treuhänder hat Pfandrecht

Zeitwertkonten speisen sich meistens aus Vergütungen für Überstunden, Urlaubsgeld oder auch Prämien. Schick: »Häufig ist es auch so, dass Arbeitnehmer sich nur einen Teil ihres Lohns auszahlen lassen und den Rest auf solchen Zeitwertkonten bunkern.« Der nicht ausgezahlte Lohn geht jedoch nicht immer an einen Vermögensverwalter, sondern verbleibt mitunter auch im Unternehmen. Auf diese Weise kann das Unternehmen mit dem Geld wirtschaften, ohne einen Kredit bei einer Bank aufnehmen zu müssen.

In jedem Fall muss das Unternehmen eine Sicherheit beibringen, dass das Geld bei Bedarf tatsächlich verfügbar ist. »Unser Sicherungsmodell, das wir unseren Partnern anbieten, basiert auf einer ­insolvenzfesten Verpfändung der angesparten Guthaben«, so Schick. Verbleibt der nicht ausgezahlte Lohn dagegen im Unternehmen, kann auch eine Bankbürgschaft als Sicherheit dienen. Schick: »Das ist stark im Trend, denn ein gesundes Unternehmen erwirtschaftet mit dem Geld vier oder fünf Prozent Rendite und kann die Mitarbeiter daran teilhaben lassen. Das ist doch lukrativer als ein Festgeldkonto.«

Wenn es nicht nach Plan läuft …

Doch was passiert eigentlich mit dem ­Guthaben auf einem Zeitwertkonto, wenn ein Unternehmen pleite geht? Oder was geschieht, wenn der Arbeitnehmer oder das Unternehmen den Arbeitsvertrag ­vorzeitig kündigen? In so einem Fall kann das Wertguthaben nicht mehr für den ­ursprünglich vereinbarten Zweck, nämlich eine bezahlte Freistellung, ver­wendet werden. Dann wird das Wert­guthaben ­abgerechnet und ausgezahlt. 

In der Praxis gibt es jedoch drei interessante Alternativen: Erstens, der Arbeitnehmer kann das Geld auch auf sein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung über­tragen lassen. Auf diese Weise erhöht er seine späteren Rentenansprüche.
Zweitens, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, kann er das Wertguthaben auch auf ein Zeitwertkonto beim neuen Unternehmen übertragen. Dazu muss der neue Chef allerdings zustimmen.
Drittens kann so ein Wertguthaben unter bestimmten Voraussetzungen in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Diese Möglichkeit ist auch deswegen interessant, weil mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz die Förderung für Pen­sionskassen, Direktversicherungen und Co. massiv erhöht werden soll.

Ab monatlich 2 500 Euro möglich

Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen selbst fest, wie und in welchem Umfang so ein Zeitwertkonto bespart wird und zu welchem Zweck das Geld entnommen werden darf. »Für das dafür notwendige Regelwerk bietet unsere Kanzlei Musterverträge und individuelle arbeitsrecht­liche Beratungen«, berichtet Schick. »Die Mitarbeiter müssen dem Modell, auf das sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter einigen, zustimmen. Sie bestimmen individuell, wie viel Geld zur Seite gelegt wird. Nach unserer Erfahrung sind Zeitwertkonten ab einem Gehalt von monatlich 2 500 Euro brutto möglich.«

Wie geht es weiter?

Vor acht Jahren hat die Bundesregierung die Förderung der sogenannten Alterszeit mit einem 20-prozentigen Lohnkostenzuschuss eingestellt. Dabei handelte es sich damals um eine spezielle Variante solcher Zeitwertkonten. Der Arbeitsmarkt hatte sich so gut entwickelt, dass staatliche Hilfen nicht mehr notwendig waren.
Doch mit der zunehmenden Lebenserwartung steigt zwangsläufig auch das Eintrittsalter für die gesetzliche Rente. Für Berufe mit körperlich schwerer Arbeit zeichnet sich da ein Konflikt ab. »Ich denke, dass hier eine verminderte Wochenarbeitszeit hilfreich sein kann, um dieses Problem zu entspannen. Der Arbeitnehmer arbeitet zum Beispiel ab 63 nur noch von Dienstag bis Donnerstag, bekommt aber seinen vollen Lohn, weil er mit Überstunden oder Weihnachtsgeld schon ein Guthaben auf seinem Altersteilzeitkonto angespart hat«, prognostiziert Bodo M. Schick.

Zeitwertkonten: Sparen für den Langzeiturlaub

So funktionieren Zeitwertkonten

Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter schließen zunächst eine arbeitsrechtliche Vereinbarung ab. Der Mitarbei­­ter erhält einen Teil seines Lohns dann auf diesem Konto gutgeschrieben. Das können Überstunden sein, aber auch Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Teilweise können auch direkt Stunden statt Geldbeträge gutschrieben werden.

Vorteile für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann das angesparte Guthaben in Abstimmung mit dem Arbeitgeber für eine Auszeit entnehmen. Auf diese Weise kann er private und berufliche Verpflichtungen besser miteinander in Einklang bringen. Durch die zeitversetzte Auszahlung von Teilen des Bruttolohns verringert sich für ihn meist seine Steuerlast, da die Progression des Einkommensteuertarifs, also steigende Steuersätze bei höherem Einkommen, abgemildert wird. Bei den Sozial­versicherungsbeiträgen kann sich dieser Effekt aber auch in das Gegenteil verkehren. Wer zum Beispiel 40 000 Euro jährlich verdient, zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungs­grenze (West 35 700 Eu­ro, Ost 31 920 Euro) Beiträge. Würde er die ­Hälfte des Bruttolohns auf einem Zeitwertkonto ansparen und später entnehmen, würde er sowohl auf die ersten 20 000 Euro als auch auf die zweiten 20 000 Euro Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Vorteile für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann mit Zeitwertkonten Bedarfsspitzen beim Personal abdecken, ohne zusätzlich Arbeitskräfte einstellen zu müssen. Das ist für viele Unternehmen eine sehr interes­sante Option. Zugleich können Vorruhestandslösungen geplant werden, ohne dass der betriebliche Ablauf gestört wird. ­Darüber hinaus sorgen solche flexiblen Arbeitszeitregelungen für eine gute Motivation der Mitarbeiter. Arbeitnehmer können beruf­liche und private Anforderungen besser mit­einander ­ausgleichen. Konflikte können so vermieden werden.

So müssen Sie rechnen

Das Prinzip, Lohn und die dafür anfallenden Sozialversicherungs­beiträge anzusparen und später dann irgendwann einmal zu entnehmen, hört sich einfach an. Doch wenn es konkret wird, lautet die erste Frage, wie lange das angesparte Geld überhaupt reicht oder wie viel Geld man zurück­legen muss, um später damit drei, sechs oder zwölf Monate auszukommen. Auf der Internetseite von Audalis finden Sie einen Freistellungsrechner, mit dem Sie für sich meh­rere Szenarien für eine Altersteilzeit simulieren können.

Tipps und Infos

Hier helfen Profis bei der Auszeitplanung

Die Kanzlei audalis – Schick, Struß & Partner gilt als eine der Topkanzleien in Sachen Zeitwertkonten. Zu den Unternehmen, die Bodo M. Schick und sein Team be­treuen, gehören unter anderem die Ford-­Werke in Köln und der Armaturenproduzent Grohe.

Kanzlei audalis
Schick, Struß & Partner
Charlottenstraße 65, 10117 Berlin
Tel. 030/206 13 72 70
E-Mail bodo.schick@audalis.de

Daniela Scholl berät Menschen, die sich für eine Auszeit aus dem Berufsalltag interessieren.

Auszeitagentur, Daniela Scholl
Stroofstraße 14
65933 Frankfurt
Tel. 069/77 07 55 26
Internet www.auszeitagentur.de
E-Mail daniela.scholl@auszeitagentur.de

Julia Patzenhauer tauscht auf ihrem Blog Erfahrungen zu den Themen Auszeit und Reisen. Wohin hat es sie auf ihrer Weltreise verschlagen? Und welche Ausflugsziele empfiehlt sie jetzt, zurück in der Heimat?

Eine spannende Lektüre für alle, die von einem Ausstieg aus dem Alltag und einem Neuanfang träumen, ist das E-Book »Die Sehnsuchtsstrategie. Wie Sie durch berufliche Neuorientierung Erfüllung und Zufriedenheit finden« von Anja Schreiber (2,99 Euro, im Amazon-Shop erhältlich). Besonders interessant ist dabei das fünfte Kapitel »Wie Sie Ihre Sehnsucht in ein Ziel verwandeln«.

Interview: Wie sicher ist mein Geld?

Bodo M. Schick Rechtsanwalt und Treuhänder, Partner der Kanzlei audalis

Was passiert, wenn ein Unternehmen pleite geht? Ist der nicht ausgezahlte Lohn Teil der Insolvenzmasse?

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Wert­guthaben auf Zeitwertkonten, also den Bruttoarbeitslohn plus den Arbeitgeberanteil am Sozial­ver­sicherungsbeitrag, gegen das Insolvenzrisiko abzusichern.

Wie kann man sich das konkret vorstellen?

Meistens überträgt der Arbeitgeber die angesparten Wertguthaben an Dritte. Häufig handelt es sich dabei um einen Vermögensverwalter. Das Unternehmen kann das Geld aber auch behalten, um damit zu arbeiten. Dann muss das Unternehmen die Guthaben zugunsten der Arbeitnehmer verpfänden.

Geht das auch mit einer Bankbürgschaft?

Ja, bei dem Treuhand­modell, das wir anbieten, kann das Unternehmen auch eine Bürgschaft als Sicherheit anbieten.

Welche Rolle spielen Sie dabei?

Damit das Geld sicher ist, darf das Unternehmen keinen Zugriff mehr darauf haben. Aus diesem Grund benötigt man einen Treuhänder, der das Geld der Arbeitnehmer vor Forderungen und Ansprüchen Dritter schützt.